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Auswertung des Jahresabschlusses

Aus dem Jahresabschluss (13. Monat) lassen sich folgende Zusammmenhänge herauslesen:

Liquidität

Per 31.12.2000 weist das Bankkonto 1 (Geschäftskonto) ein Guthaben von 13.486,39 DM aus.

In diesem Betrag sind 7.250 DM Abschreibungen enthalten. Dieser Betrag sollte zweckmäßigerweise auf einem "Sparkonto" (zum Beispiel auf einem Festgeldkonto) zurückgelegt werden, damit im Bedarfsfall Geld vorhanden ist für die Anschaffung von Anlagengütern (Ersatzinvestionen für PKW und Computer oder auch Neuinvestionen) bzw. auch zur Kredittilgung (denn auf Bankkonto 2 ist nach wie vor ein Kredit in Höhe von 3.000 DM ausgewiesen).
Existenzgründer denken oft nicht an die Rücklage der Abschreibung. Mitunter wird der Abschreibungsbetrag auch gar nicht erwirtschaftet - in diesem Fall weist das Bankkonto nur ein geringes Guthaben oder sogar einen Minusbetrag (Kredit) aus.
Wenn wie im Beispiel der Abschreibungsbetrag tatsächlich über die Betriebseinnahmen auf das Bankkonto geflossen ist, sollte er nicht für private Zwecke, zum Beispiel für eine Urlaubsreise, verwendet werden. Sonst müssen künftige Neuanschaffungen von Anlagengütern mit Kredit finanziert werden. Oder es fehlt das Geld, um Kredite zurückzuzahlen.
Vom laufenden Bankkonto sind außerdem noch 652,96 DM Umsatzsteuer für 2000 an das Finanzamt zu zahlen.

Ermittlung der restlichen Zahllast für das Jahr 2000
Mehrwertsteuer
Vorsteuer 3.183,89   Umsatzsteuer 11.802,00
an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer 8.966,80   vom Finanzamt erhaltene Umsatzsteuer 1.001,65
noch an das Finanzamt zu zahlen 652,96      
Kontrollsumme 12.803,65   Kontrollsumme 12.803,65

Die restliche Zahllast für das Jahr 2000 wird wie folgt ermittelt:
Umsatzsteuer plus vom Finanzamt erhaltene Umsatzsteuer minus Vorsteuer minus an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer gleich Restzahlung für das Jahr 2000.

Gegebenenfalls müsste auch noch eine Nachzahlung von Einkommensteuer berücksichtigt werden. Existenzgründer brauchen oft im ersten Geschäftsjahr noch keine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer leisten. Sie müssen dann am Jahresende überschlagen, ob und wieviel sie Einkommensteuer an das Finanzamt zu zahlen haben. Diesen Geldbetrag sollten sie unbedingt zurücklegen, um die Einkommensteuer laut Einkommensteuerbescheid für das abgelaufene Abrechnungsjahr (im Beispiel 2000) im neuen Jahr fristgemäß an das Finanzamt zahlen zu können. Im Beispiel wurde unterstellt, dass eine vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung erfolgt, so dass mit keiner grösseren Nachzahlung, sondern eher mit einer Rückerstattung von Einkommensteuer zu rechnen ist.

Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen würden vom Guthaben auf dem Bankkonto 1 noch 5.583,43 DM für laufende Betriebsausgaben übrig bleiben.

Rentabilität

Aus der Einnahmen-Überschussrechnung geht hervor, dass der Unternehmer 35.514,29 DM Gewinn erwirtschaftet hat.
Für das erste Geschäftsjahr ist die Höhe des Gewinn vertretbar. Es wurde kein Verlust gemacht. Für private Zwecke wurden 31.277,90 DM entnommen. Im Vergleich zum Gehalt eines Angestellten (zum Beispiel zum Gehalt des Geschäftsführers einer GmbH) ist das allerdings relativ wenig. Wenn man bedenkt, dass aus dem Gewinn die Vorsorgeaufwendungen des Unternehmers zu bezahlen sind und auch die Einkommensteuer zu entrichten ist, ist der Gewinn natürlich zu niedrig.
Ein Einzelunternehmer sollte mindestens 60.000 DM Gewinn im Jahr erwirtschaften, dann stehen ihm 5.000 DM brutto im Monat zur Verfügung. Davon gehen noch die Vorsorgeaufwendungen und die Einkommensteuer ab. An Investitionen und Rücklagen sowie an eine Tilgung aufgenommener Kredite ist auch dann noch kaum zu denken.
Um einzuschätzen, ob der Gewinn im konkreten Fall ausreichend ist, muss man natürlich das Gesamteinkommen der Familie berücksichtigen.

Stabilität

Ein Unternehmen ist stabil, wenn ausreichend Eigenkapital vorhanden ist und die Kreditbelastung vertretbar ist. Hohe Kredite erhöhen die Abhängigkeit von den Gläubigern (in der Regel sind das die Banken), die Zinsaufwendungen mindern den Gewinn und die Liquidität des Unternehmens. Ein Unternehmer ist daher immer bestrebt, das Eigenkapital zu erhalten und zu vermehren.
Obwohl bei der Einnahmen-Überschussrechnung keine Bilanz aufgestellt und somit auch kein Eigenkapital nachgewiesen wird, lässt sich im Beispiel das Eigenkapital anhand der Unterlagen der 13. Abrechnungsperiode berechnen.

Die Entwicklung des Eigenkapitals lässt sich in einem T-Konto wie folgt darstellen:

Entwicklung des Eigenkapitals
Eigenkapital
Privatentnahmen 31.277,90   Eigenkapital am 01.01.2000 0,00
Eigenkapital am 31.12.2000 32.236,39   Privateinlagen 28.000,00
      Gewinn 35.514,29
Kontrollsumme 63.514,29   Kontrollsumme 63.514,29

Im Konto wird das Eigenkapital per 31.12.2000 als Saldo wie folgt ermittelt:
Eigenkapital per 01.01.2000 plus Privateinlagen plus Gewinn gleich Kontrollsumme minus Privatentnahmen gleich Eigenkapital per 31.12.2000.
Privateinlagen und Gewinn erhöhen das Eigenkapital, Privatentnahmen (und Verlust) vermindern das Eigenkapital.
Im Beispiel besteht das Eigenkapital per 31.12.2000 aus den Privateinlagen (Bareinlage 4.000 DM und Sacheinlage (PKW) 24.000 DM) und aus dem nicht entnommenen Gewinn in Höhe von 4.236,39 DM (35.514,29 DM Gewinn minus 31.277,90 DM Privatentnahmen).

Um das Eigenkapital zu erhalten und zu vermehren gilt hinsichtlich der Privatentnahmen folgende Regel:
Die Entnahmen für private Zwecke sollten nicht höher sein als der Gewinn!
Sonst wird das Eigenkapital aufgezehrt und es droht die Gefahr einer Überschuldung des Unternehmens. Wenn eine Überschuldung nicht in absehbarer Zeit abgebaut werden kann, ist eine Insolvenz kaum noch abzuwenden.
Die Entnahmen sollten auch dann nicht höher sein als der Gewinn, wenn das entnommene Geld auf einem Privatkonto, zum Beispiel auf einem Festgeldkonto gespart wird, und wenn dieses Geld dann später bei Bedarf wieder in den Betrieb als Privateinlage zurückfließt. Bei einem Einzelunternehmer sind die Grenzen zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen fließend. Aus diesem Grund haftet ein Einzelunternehmer sowohl mit seinem Betriebsvermögen als auch mit seinem Privatvermögen. Eine Analyse der Eigenkapitalentwicklung im Einzelunternehmen ist deshalb nicht aussagekräftig, wenn nicht zusätzlich die Verwendung der Privatentnahmen berücksichtigt wird.

Der Gewinn wird in der Einnahmen-Überschussrechnung als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt. Nach § 4 Absatz 1 EStG lässt sich der Gewinn auch durch Betriebsvermögensvergleich (Vergleich des Eigenkapitals) ermitteln. Im Beispiel ergibt sich folgende Rechnung:

Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich
  Eigenkapital am 31.12.2000 32.236,39 DM
- Eigenkapital am 01.01.2000 0,00 DM
= Zunahme des Eigenkapitals 32.236,99 DM
- Privateinlagen 28.000,00 DM
+ Privatentnahmen 31.277,90 DM
= Gewinn 35.514,89 DM

Bei der Gewinnermittlung sind die Privateinlagen abzuziehen, weil sie nicht im Betrieb erwirtschaftet wurden, sondern aus dem Privatvermögen stammen.
Die Privatentnahmen müssen hinzugerechnet werden, denn sie wurden aus Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt. Privatentnahmen im Laufe des Jahres sind ein Vorgriff auf den Gewinn, der erst am Jahresende ermittelt wird.